- Wir benötigen für den Beschuss der Waffe die gesamte Waffe. Es reicht nicht aus nur den Lauf einzusenden. 

- Die Waffe muss sich in einem funktionstüchtigen Zustand befinden, indem sie die Beschussprüfung besteht. 

- Für Schäden, die an der Waffe während des Beschusses entstehen sollten übernimmt weder das Beschussamt, noch wir eine Haftung. 

- Seit dem 01.09.2020 benötigen außerdem Ihre Personen-NWR-ID, die Erlaubnis-NWR-ID und letztlich auch die Waffen-NWR-ID. Diese tragen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Felder ein. 

- Bitte beachten Sie, dass wir eine Laufkürzung an Langwaffen nur unter der Voraussetzung durchführen, dass die Waffe danach noch immer eine Langwaffe nach der Definition im Deutschen Waffengesetz ist. 

- Wichtig: Eine etwaige Visiereinrichtung wie z.B ein Zielfernrohr, Rotpunktvisier oder aber auch Kimme und Korn müssen von Ihnen entfernt worden sein, bevor Sie die Waffe zu uns senden. Kimme und Korn, die Sie nicht selbst entfernen können oder möchten können wir durch unseren Büchsenmachermeister entfernen lassen. Sprechen Sie uns dazu bitte bei Bedarf an. 

- Wir können nur Läufe bearbeiten, deren Laufaußendurchmesser ab Mündung gemessen 34 cm weit in Richtung des Schützen nicht mehr als 22 mm im Durchmesser beträgt. Dies trifft auf die Mehrzahl aller Waffen zu.

- Sollte Ihre Waffe den Beschuss nicht bestehen so dürfen wir die Waffe nur an einen berechtigten Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis überlassen oder die Waffe muss bei uns instand gesetzt werden. Dafür könnten wir Ihnen im Bedarfsfall in den meisten Fällen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.

- Für Versandschäden vom Kunden zu uns wird keine Haftung von uns übernommen.

- Die Länge Ihres Versandstückes sollte 120 cm nicht überschreiten. Tut es dies dennoch, so werden wir 29,00 Euro Sperrgutzuschlag an Sie weiterberechnen. 

- Alle unsere Sendungen sind standardmäßig bis 500 Euro versichert. Eine Versicherung bis 2.500,00 Euro kostet zusätzlich 25,00 Euro und ist im Bestellprozess auszuwählen.